Orkanstürme, Starkregen, Hagel und Überflutungen durch Gewitter und Tornados können Schäden an Ihrem Haus, Auto oder Grundstück anrichten.
Die meisten Schäden werden durch die Grundeigentümer-Haftpflicht, Gebäude-, Hausrat- und KFZ-Versicherung sowie die Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert. Wenn der Schadenfall erst einmal eingetreten ist stehen Betroffene sehr oft vor dem Ruin, weil Sie entweder falsch oder unterversichert sind. Das muss aber nicht sein. Wie Sie sich richtig absichern lesen Sie hier.
Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung Für Hausbesitzer und Wohnungseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung so wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung.
Dafür kommt die Wohngebäudeversicherung auf::
Feuer, zusätzlich gibt es Schadenersatz für Kosten durch Löschwasser und Ruß
Blitzschlag, Explosion oder Implosion
Sturm und Hagel. Bei Sturmschäden ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden unabhängig von der Windstärke
Leitungswasser. Versichert sind Schäden an Wasserleitungen, Abwasserleitungen, Heizkörpern und -rohren, auslaufende Wasch- und Spülmaschinen, Klima und Wärmepumpen. Aquarien oder Wasserbetten können mitversichert werden.
Elementarschadenversicherung
Die Elementarversicherung zahlt für Überschwemmungen durch Starkregen und Uferübertretungen, Kanalisation, Kanalisationsstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schnee und Lawinenschäden ist.
Die Elementarschadenversicherung wird Option zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten. Prüfen Sie unbedingt Ihren Versicherungsumfang und ergänzen diesen gegebenenfalls.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung versichert das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Gegenstände in Keller oder Garage sind ebenfalls mitversichert. Bei Eigenverschulden zahlt die Versicherung nicht. Bei Überschwemmungen und Rückstau zahlt die Versicherung nur dann, wenn die Absicherung von Elementarschäden zusätzlich vereinbart ist.
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Kfz-Versicherung Für Sturm- und Hagelschäden am Auto bzw. Motorrad zahlt die Teilkaskoversicherung ab der Windstärke 8. Bei der Vollkaskoversicherung sind Schäden bereits unter Windstärke 8 mitversichert.
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Der Schadenfall ist eingetreten und was nun? Schäden am Haus infolge eines Unwetters müssen schnellstmöglich der Versicherung mitgeteilt werden. Dies kann auch vorab per E-Mail erfolgen. Die Versicherung benötigt zur Schadensdokumentation Fotos sowie eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände. Die Versicherung wird dann einen Gutachter beauftragen. Bitte entsorgen Sie die beschädigten Gegenstände nicht ohne Zustimmung der Versicherung. Sollten Sie Fragen hierzu haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
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