Der Kauf einer Eigentumswohnung kann eine lohnende Investition sein, aber es gibt auch einige Herausforderungen, die beachtet werden sollten.
Gerade für unerfahrene Käufer ist es ratsam rechtlichen Rat einzuholen und die langfristigen Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation zu berücksichtigen.
Ist die zum Verkauf stehende Wohnung vermietet, muss zunächst geklärt werden, ob der Mieter ein Vorkaufsrecht hat. Selbst wenn er dies nicht hat, kann ihm erst nach 10 Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, wenn er bereits vor Umwandlung der Mietwohnung in Wohneigentum dort gelebt hat.
Berechnen Sie Ihre finanzielle Belastbarkeit vor dem Kauf. Neben dem Darlehen sind Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Makler und Notar) ca. 15% vom Kaufpreis, Zins- und Tilgungszahlungen und die sogenannte zweite Miete (monatliche Hausgelder für Pflege und Instandsetzung der Wohnanlage mit bis zu 3,00 EUR pro Quadratmeter) zu berücksichtigen.
Normalverdiener sollten Eigenkapital angespart haben um das Risiko einer hohen Verschuldung zu mindern.
Für Altschulden des Voreigentümers haftet nicht der neue Eigentümer. Vereinbaren Sie aber dennoch schriftlich mit dem Verkäufer, wer die Altschulden übernimmt. Sollte dennoch die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Wohngeldrückständen Ihres Verkäufers vor Eintragung der Eigentumsumschreibung die Zwangsversteigerung betreiben, dann können im schlimmsten Falle sowohl Geld als auch Wohnung weg sein.
Sehen Sie sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen mit den getroffenen Beschlüssen und Vereinbarungen an. Lassen Sie sich die neueste Kostenaufstellung sowie den Wirtschaftsplan für das laufende Jahr zeigen.
Klären Sie, was zum Sondereigentum gehört, über das Sie frei verfügen können und was zum Gemeinschaftseigentum gehört. (Begriffserklärungen im Wohneigentumsgesetz)
Überprüfen Sie den Zustand des Gemeinschafseigentums. Da alle Eigentümer der Wohnanlage dafür verantwortlich sind, sollten Sie darauf bestehen, dass notwendige Reparaturen ausgeführt werden.
Die Eigentümergemeinschaft muss finanzielle Rücklagen für Reparaturen bilden. Erkundigen Sie sich nach der Zahlungsmoral der Miteigentümer, damit sie beim nächsten Schaden nicht für andere in die Vorkasse gehen müssen.
Klären Sie vor dem Kauf der Wohnung nach welchem Prinzip die Eigentümergemeinschaft abstimmt. Hier unterscheidet das Wohneigentumsgesetz das Kopfprinzip (jeder Eigentümer hat nur eine Stimme) und das Wertprinzip (Stimmanteile je nach Größe der Eigentumsanteile). Es gilt jeweils das Mehrheitsprinzip.
Bauliche Veränderungen und bestimmte Beschlüsse zur Gemeinschaftsordnung müssen einstimmig gefällt werden. Auch das Rückgängigmachen solcher Beschlüsse erfolgt nur einstimmig. Vorsicht bei großen Wohnanlagen: Einstimmigkeit ist dort fast unmöglich.
Wie bei jedem Kauf einer Immobilie empfehlen wir jedem Kaufinteressenten sich mehrere Objekte anzusehen um die Ausstattungsmerkmale der Immobilien hinsichtlich der Lage, Größe, Beschaffenheit und Preis miteinander zu vergleichen.
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Sehen sie sich das für Sie abschließend in Frage kommende Objekt mindestens zweimal und auch zu unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten an.
Kaufen Sie Ihre Bestandsimmobilie nicht aus dem „Hochglanzprospekt“ heraus, es sei denn, die Immobilie befindet sich gerade noch im Bau.
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Lassen Sie sich die Wohnung vom Eigentümer oder Makler auch von Ihnen zeigen. Prüfen Sie, ob die Ihnen gezeigte Wohnung mit der Lage der Wohnung aus der Teilungserklärung übereinstimmt. Prüfen Sie darüber hinaus den Wohnungsgrundriss.
Lassen Sie sich nicht sofort zum Kauf drängen, räumen Sie sich ein paar Tage Bedenkzeit ein oder nehmen Sie eine Reservierung vor, wenn Sie sich sicher sind.
Sprechen Sie auch mit Nachbarn und Eigentümern vom Verkaufsobjekt über Ihr Vorhaben. Vielleicht erhalten Sie durch die Gespräche zusätzliche wertvolle Informationen.
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