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Versicherungslexikon - Fachbegriffe einfach erklärt

Aktualisiert: 12. Mai

 
Versicherungslexikon

Herzlich willkommen zum Versicherungslexikon, Ihrem zuverlässigen Begleiter durch den Dschungel der Versicherungsbegriffe.


Unser Ziel ist es, komplexe Versicherungskonzepte in einfache und verständliche Worte zu fassen, damit Sie sich sicher fühlen können, wenn Sie sich mit Ihrer Versicherung auseinandersetzen.


In diesem Lexikon finden Sie klare Erklärungen für alle wichtigen Begriffe der Versicherungswelt. Egal, ob Sie neu in der Welt der Versicherungen sind oder bereits Erfahrung haben, hier finden Sie die passenden Antworten auf Ihre Fragen.


 

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Abfindung: Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die als Ausgleich für einen Anspruch oder Verlust geleistet wird. Im Arbeitsrecht kann eine Abfindung beispielsweise gezahlt werden, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird. In Versicherungskontexten kann eine Abfindung eine Entschädigung für einen Schaden oder eine vorzeitige Beendigung eines Vertrags darstellen.

Abhandenkommen: Das Abhandenkommen bezieht sich auf den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen oder Eigentum. Wenn ein Gegenstand verloren geht oder gestohlen wird, spricht man von einem Abhandenkommen. Dies kann zum Beispiel den Verlust eines Handys, einer Geldbörse oder eines Autos umfassen.

Ablaufleistung: Die Ablaufleistung ist der Betrag, den eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung am Ende ihrer Laufzeit auszahlt. Dieser Betrag kann aus den eingezahlten Beiträgen sowie aus eventuellen Zinsen und Überschüssen bestehen. Die Ablaufleistung kann als einmalige Auszahlung oder als lebenslange Rente erfolgen.

Abmeldebescheinigung: Eine Abmeldebescheinigung ist ein Dokument, das bestätigt, dass eine Person, ein Fahrzeug oder eine Adresse von einem bestimmten Ort oder Register abgemeldet wurde. Im Kontext von Fahrzeugen wird eine Abmeldebescheinigung benötigt, um ein Fahrzeug aus dem Straßenverkehr abzumelden.

Abschlusskosten: Abschlusskosten sind die Kosten, die bei der Anschaffung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags anfallen. Diese Kosten umfassen unter anderem Provisionen für Versicherungsvertreter, Verwaltungsgebühren und andere Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss stehen.

Absturz von Flugzeugen: Ein Absturz von Flugzeugen bezeichnet das unkontrollierte Herabfallen eines Flugzeugs, oft mit schwerwiegenden Folgen für die Insassen und die Umgebung. Abstürze können verschiedene Ursachen haben, darunter technische Probleme, menschliches Versagen, Wetterbedingungen oder äußere Einflüsse wie Terrorismus oder Sabotage.

Abtretung: Die Abtretung bezeichnet die Übertragung von Rechten, Ansprüchen oder Forderungen von einer Person auf eine andere. Im Versicherungskontext kann eine Abtretung beispielsweise stattfinden, wenn eine Versicherungsgesellschaft eine Schadensersatzforderung an einen Versicherungsnehmer auszahlt und dieser im Gegenzug seine Ansprüche an die Versicherung abtritt.

Abwasserschaden: Ein Abwasserschaden ist ein Schaden, der durch das Austreten oder Überlaufen von Abwasser verursacht wird. Dies kann zum Beispiel durch defekte Rohre, undichte Leitungen oder Verstopfungen in der Kanalisation passieren. Abwasserschäden können erhebliche Schäden an Gebäuden und Einrichtungen verursachen und erfordern oft aufwändige Reparaturen.

Abwehranspruch: Der Abwehranspruch ist das Recht einer Versicherungsgesellschaft, sich gegen Ansprüche oder Klagen von Versicherungsnehmern oder Dritten zu verteidigen. Wenn ein Versicherungsnehmer oder Dritter eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft erhebt, kann diese den Abwehranspruch geltend machen, um sich vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen und ihre Interessen zu verteidigen.

Alleinfahrerrabatt: Der Alleinfahrerrabatt ist ein Rabatt, den Versicherungsunternehmen gewähren, wenn nur eine Person ein Fahrzeug regelmäßig fährt. Dieser Rabatt basiert auf der Annahme, dass das Unfallrisiko niedriger ist, wenn nur eine Person das Fahrzeug benutzt, und kann zu niedrigeren Versicherungsprämien führen.

Allgefahrendeckung: Die Allgefahrendeckung ist eine Form der Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch alle möglichen Gefahren verursacht werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Im Gegensatz zu benannten Gefahrenversicherungen, die nur bestimmte Risiken abdecken, bietet die Allgefahrendeckung einen umfassenderen Schutz und deckt eine breite Palette von Schadensursachen ab.

Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-BU-Versicherung (ABEBU): Die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik-BU-Versicherung (ABEBU) sind standardisierte Versicherungsbedingungen, die die Bedingungen und Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für elektronische Geräte regeln. Diese Bedingungen enthalten unter anderem Regelungen zur Leistungserbringung, zu den versicherten Risiken und zu den Pflichten der Versicherungsnehmer.

Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE): Die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) sind standardisierte Versicherungsbedingungen, die die Bedingungen und Leistungen einer Elektronikversicherung regeln. Diese Bedingungen enthalten unter anderem Regelungen zu den versicherten Gefahren, zu den Ausschlüssen und zur Schadenregulierung.

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB): Die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sind standardisierte Versicherungsbedingungen, die die Bedingungen und Leistungen einer Kraftfahrtversicherung regeln. Diese Bedingungen enthalten unter anderem Regelungen zu den versicherten Risiken, zu den Pflichten der Versicherungsnehmer und zur Schadenregulierung.

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB): Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) sind standardisierte Versicherungsbedingungen, die die Bedingungen und Leistungen einer Rechtsschutzversicherung regeln. Diese Bedingungen enthalten unter anderem Regelungen zu den versicherten Rechtsbereichen, zu den Wartezeiten und zur Kostenübernahme bei.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB): Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sind standardisierte Vertragsbedingungen, die die Rechte und Pflichten von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern im Rahmen einer Haftpflichtversicherung regeln. Sie enthalten unter anderem Regelungen zu versicherten Risiken, zu den Obliegenheiten der Versicherungsnehmer und zu den Leistungen der Versicherung im Schadensfall.

Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB): Die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) sind standardisierte Vertragsbedingungen, die die Bedingungen und Leistungen einer Wohngebäudeversicherung regeln. Sie enthalten unter anderem Regelungen zu den versicherten Gefahren, zu den Pflichten der Versicherungsnehmer und zu den Leistungen der Versicherung im Schadensfall.

Allmählichkeitsschaden: Ein Allmählichkeitsschaden bezieht sich auf einen Schaden, der sich allmählich über einen längeren Zeitraum entwickelt hat, im Gegensatz zu einem plötzlichen Ereignis. Typische Beispiele für Allmählichkeitsschäden sind Wasserschäden durch undichte Rohre oder Schimmelbildung durch feuchte Wände.

Ambulante Heilbehandlung: Ambulante Heilbehandlung bezeichnet medizinische Behandlungen, die ohne stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Klinik durchgeführt werden. Dazu gehören Arztbesuche, Untersuchungen, Therapien und medizinische Versorgung, die in der Regel in der Arztpraxis, einem medizinischen Zentrum oder einer ambulanten Einrichtung stattfinden.

Amtshaftung: Die Amtshaftung bezeichnet die Haftung einer Behörde oder eines Amtsträgers für Schäden, die sie bei Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Amtshaftung tritt ein, wenn ein Amtsträger seine Amtspflichten verletzt und dadurch einem Bürger oder einer anderen Person einen Schaden zufügt.

Anfechtung: Die Anfechtung ist ein Rechtsinstitut, das es ermöglicht, einen Vertrag aufgrund eines Irrtums, einer Täuschung, einer Drohung oder eines anderen Mangels anzufechten und für nichtig zu erklären. Eine Anfechtung führt dazu, dass der Vertrag rückwirkend als ungültig betrachtet wird und keine rechtlichen Wirkungen entfaltet.

Annahmebestätigung: Eine Annahmebestätigung ist ein Dokument, das den Eingang und die Annahme einer Lieferung oder eines Angebots bestätigt. Sie wird oft verwendet, um sicherzustellen, dass eine Bestellung korrekt bearbeitet wurde und um die Zustimmung zu den Lieferbedingungen zu dokumentieren.

Annahmefrist: Die Annahmefrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Angebot angenommen werden kann. Sie gibt an, bis wann der Empfänger des Angebots seine Zustimmung geben muss, damit der Vertrag zustande kommt. Die Annahmefrist kann in den Vertragsbedingungen festgelegt sein oder gesetzlich vorgeschrieben sein.

Anomales Risiko: Ein anomales Risiko ist ein Risiko, das von der Norm abweicht oder außerhalb der üblichen Versicherungsbedingungen liegt. Anomale Risiken sind oft schwer zu versichern oder erfordern spezielle Versicherungslösungen aufgrund ihrer Besonderheiten oder ihres hohen Risikos.

Ansparphase: Die Ansparphase bezeichnet den Zeitraum, während dessen ein Versicherungsnehmer Beiträge in eine kapitalbildende Versicherung einzahlt, um ein Kapital anzusparen. Diese Phase erfolgt in der Regel vor Beginn der Auszahlungsphase, in der das angesparte Kapital ausgezahlt wird.

Anspruchsteller: Der Anspruchsteller ist die Person oder Organisation, die einen Anspruch auf eine Leistung oder Entschädigung aus einer Versicherung geltend macht. Dies kann beispielsweise eine Person sein, die einen Schaden erlitten hat und eine Entschädigung von ihrer Versicherung fordert.

Antrag: Ein Antrag ist ein formelles Gesuch oder eine Bitte um eine Leistung, einen Vertrag oder eine Genehmigung. Im Versicherungsbereich bezeichnet der Antrag das formelle Gesuch eines Versicherungsnehmers um Abschluss eines Versicherungsvertrags.

Antragsannahme: Die Antragsannahme bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Versicherer den Antrag eines Versicherungsnehmers auf Abschluss eines Versicherungsvertrags annimmt und dadurch den Vertrag bindend macht.

Antragsteller: Der Antragsteller ist die Person oder Organisation, die einen Antrag auf Abschluss eines Vertrags stellt. Im Versicherungsbereich ist der Antragsteller die Person, die einen Versicherungsvertrag beantragt.

Anwaltswechsel: Ein Anwaltswechsel bezeichnet den Wechsel des Rechtsanwalts oder der Rechtsanwaltskanzlei, die eine Person oder Organisation in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Ein Anwaltswechsel kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z.B. aufgrund von Meinungsverschiedenheiten, mangelndem Vertrauen oder Veränderungen in der rechtlichen Situation.

Anzeigepflicht: Die Anzeigepflicht ist die Verpflichtung eines Versicherungsnehmers, dem Versicherer alle relevanten Informationen über Risiken oder Umstände mitzuteilen, die für die Versicherungsentscheidung von Bedeutung sein könnten. Diese Pflicht besteht beim Abschluss eines Versicherungsvertrags sowie während der Vertragslaufzeit.

Aquarien: Aquarien sind Behälter oder Gefäße, die mit Wasser gefüllt sind und speziell für die Haltung von Fischen, Pflanzen oder anderen aquatischen Lebewesen gestaltet sind. In Bezug auf Versicherungen können Aquarien als Teil einer Hausratversicherung oder einer speziellen Aquarienversicherung abgesichert werden.

Arbeitsunfähigkeit: Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. In Versicherungskontexten kann die Arbeitsunfähigkeit relevant sein für den Bezug von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Krankentagegeldversicherung.

Arglistige Täuschung: Arglistige Täuschung liegt vor, wenn eine Person vorsätzlich und bewusst falsche Angaben macht, um einen anderen zu täuschen und dadurch einen Vertrag abzuschließen oder Leistungen zu erhalten. Im Versicherungswesen kann arglistige Täuschung dazu führen, dass der Versicherungsvertrag angefochten oder Leistungen verweigert werden.

Arztanordnungsklausel: Eine Arztanordnungsklausel ist eine Bestimmung in Versicherungsverträgen, die vorschreibt, dass bestimmte medizinische Leistungen oder Behandlungen nur auf ärztliche Anordnung hin durchgeführt werden dürfen. Diese Klausel dient dazu, sicherzustellen, dass medizinische Maßnahmen nur bei medizinischer Notwendigkeit ergriffen werden.

Assekuranz: Assekuranz ist ein anderer Begriff für Versicherungswesen oder Versicherungsbranche. Es umfasst alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Verwaltung und dem Vertrieb von Versicherungsverträgen sowie der Regulierung von Versicherungsfällen.

Auf erstes Risiko: Die Versicherung "auf erstes Risiko" bedeutet, dass die Versicherungssumme im Schadensfall in voller Höhe unabhängig vom tatsächlichen Schaden ausgezahlt wird. Im Gegensatz dazu werden bei einer Versicherung "auf gleichbleibendem Risiko" nur die tatsächlich entstandenen Schäden erstattet.

Aufgaben Rechtsschutzversicherung: Die Aufgaben einer Rechtsschutzversicherung bestehen darin, Versicherungsschutz für rechtliche Angelegenheiten zu bieten, wie z.B. Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder rechtliche Beratung. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere rechtliche Aufwendungen.

Aufschubzeit: Die Aufschubzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Abschluss eines Versicherungsvertrags und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Während dieser Zeit ist der Versicherungsnehmer zwar vertraglich gebunden, hat aber noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung.

Aufsichtsbehörde BAFin: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die Aufsichtsbehörde für das Finanzwesen in Deutschland. Sie überwacht und reguliert Banken, Versicherungen, Wertpapierhandel und andere Finanzdienstleister, um die Stabilität und Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten und die Interessen der Verbraucher zu schützen.

Aufsichtspflicht der Eltern: Die Aufsichtspflicht der Eltern bezeichnet die rechtliche Verantwortung von Eltern oder Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder. Sie umfasst die Pflicht, die Kinder vor Schäden und Gefahren zu schützen sowie für ihr Wohl und ihre Entwicklung zu sorgen.

Ausfalldeckung: Die Ausfalldeckung ist eine Versicherungsleistung, die Schäden abdeckt, die durch eine dritte Partei verursacht wurden, die jedoch nicht versichert oder zahlungsunfähig ist. Die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn der Schaden nicht anderweitig von der Haftpflichtversicherung des Schädigers gedeckt wird.

Ausgabeaufschlag: Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die bei der Ausgabe von Investmentfondsanteilen erhoben wird. Diese Gebühr wird beim Kauf von Fondsanteilen erhoben und verringert die Rendite für den Anleger.

Auslandsreise-Krankenversicherung: Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist eine spezielle Versicherung, die medizinische Kosten im Ausland abdeckt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderen Versicherungen übernommen werden. Sie bietet Schutz für medizinische Notfälle, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Leistungen während einer Auslandsreise.

Ausschluss: Ein Ausschluss ist eine Klausel in einem Versicherungsvertrag, die bestimmte Risiken, Schäden oder Situationen von der Versicherungsdeckung ausschließt. Ausschlüsse können bestimmte Risikogruppen, bestimmte Schadensursachen oder bestimmte Vorerkrankungen umfassen.

Aussenversicherung: Die Aussenversicherung ist eine spezielle Deckung, die oft als Zusatzoption in der Hausratversicherung angeboten wird. Sie bietet Schutz für Gegenstände, die sich außerhalb des versicherten Gebäudes befinden, wie zum Beispiel Gartenmöbel, Fahrräder oder Gartengeräte. Diese Gegenstände sind normalerweise nicht automatisch in der Hausratversicherung enthalten und müssen daher separat versichert werden.

Ausstellungsversicherung: Eine Ausstellungsversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Aussteller von Kunstwerken, Sammlungen oder wertvollen Exponaten absichert. Diese Versicherung bietet Schutz gegen Schäden oder Verluste während der Ausstellung, während des Transports oder während der Lagerung der Kunstwerke.

Autoversicherung: Die Autoversicherung ist eine Pflichtversicherung für Fahrzeughalter, die Schutz gegen finanzielle Verluste im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder anderer Schäden bietet. Sie umfasst in der Regel Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherungen. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen zufügen, während die Teil- und Vollkaskoversicherungen Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abdecken.

Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung ist eine vorzeitige Beendigung eines Vertrags durch eine Vertragspartei aus einem wichtigen Grund. Dies kann beispielsweise bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, unzumutbaren Vertragsbedingungen oder anderen schwerwiegenden Ereignissen der Fall sein. Eine außerordentliche Kündigung ermöglicht es, den Vertrag sofort zu beenden, ohne die vereinbarte Laufzeit einzuhalten.

Avalkredit: Ein Avalkredit ist eine Form der Bürgschaft oder Garantie, die eine Bank oder eine andere Institution einem Kreditnehmer gewährt. Der Avalkredit dient als Sicherheit für einen Kredit oder eine Finanztransaktion und garantiert die Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditnehmers. Diese Form der Kreditabsicherung wird oft bei internationalen Handelsgeschäften oder bei öffentlichen Ausschreibungen eingesetzt.

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