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Baufinanzierungs Lexikon

Aktualisiert: 12. Mai


 
Baufinanzierungslexikon

Unser Baufinanzierungslexikon erklärt Ihnen wichtige Fachbegriffe verständlich und einfach. Damit können Sie die Aussagen Ihres Beraters besser nachvollziehen und verstehen, ohne sich durch komplizierte Fachausdrücke kämpfen zu müssen.








 

A

  • Abschlussgebühr: Dies ist eine Gebühr, die bei Abschluss eines Vertrages oder einer Vereinbarung erhoben wird. Sie kann in verschiedenen Kontexten auftreten, wie beispielsweise beim Abschluss eines Kreditvertrags, eines Versicherungsvertrags oder eines Immobilienkaufs. Die Höhe der Abschlussgebühr variiert je nach Art des Vertrags und den darin enthaltenen Leistungen oder Risiken.

  • Abschreibung: Die Abschreibung bezeichnet den Wertverlust von Vermögensgegenständen über ihre Nutzungsdauer hinweg. Dieser Wertverlust kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wie etwa Abnutzung, Alterung, technologischen Fortschritt oder veränderte Marktbedingungen. In der Buchhaltung wird die Abschreibung verwendet, um den tatsächlichen Wertverlust von Anlagegütern im Laufe der Zeit anzuerkennen und in den finanziellen Aufzeichnungen des Unternehmens zu berücksichtigen.

  • Abschreibung bei Denkmalschutz: Bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, können besondere steuerliche Regelungen zur Abschreibung gelten. Diese Regelungen sollen Anreize schaffen, den Erhalt und die Restaurierung von historischen Gebäuden zu fördern. Die Abschreibung bei Denkmalschutz kann in einigen Fällen höher ausfallen als bei nicht denkmalgeschützten Immobilien und bietet somit steuerliche Vorteile für die Eigentümer.

  • Abteilung I - III des Grundbuches: Das Grundbuch ist in Deutschland in drei Abteilungen unterteilt. Abteilung I enthält grundlegende Informationen über das Grundstück, wie beispielsweise den Eigentümer und eine Beschreibung des Grundstücks. Abteilung II enthält Eintragungen über Lasten und Beschränkungen, wie etwa Hypotheken oder Wegerechte. Abteilung III enthält Angaben zu etwaigen Verfügungsbeschränkungen, wie beispielsweise Vorkaufsrechte oder Wohnrechte.

  • Abtretung: Unter Abtretung versteht man die Übertragung von Rechten oder Forderungen von einer Person (Zedent) auf eine andere (Zessionar). Dies kann beispielsweise eine Übertragung von Zahlungsansprüchen, Lizenzrechten oder anderen vertraglichen Rechten sein. Die Abtretung erfolgt in der Regel durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Zedent und Zessionar und kann gegebenenfalls auch notariell beurkundet werden.

  • AfA: Die Abkürzung AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" und bezeichnet eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für Wirtschaftsgüter. Unternehmen können die AfA nutzen, um den Wertverlust von Anlagevermögen über die Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen. Die AfA ermöglicht es Unternehmen, die tatsächlichen Kosten für die Nutzung von Anlagegütern im Laufe der Zeit steuermindernd zu berücksichtigen.

  • Agio: Das Agio ist ein Aufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers oder einer Währung, der beim Kauf gezahlt wird. Es stellt somit den Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem Nennwert dar. Das Agio kann beispielsweise bei der Ausgabe von Anleihen oder Aktien anfallen und dient dazu, zusätzliche Einnahmen für das ausgebende Unternehmen zu generieren.

  • Allgemeine Darlehensbedingungen: Die Allgemeinen Darlehensbedingungen sind vertraglich festgelegte Bedingungen, die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen eines Darlehensvertrags regeln. Sie enthalten unter anderem Informationen zu Zinssätzen, Tilgungsmodalitäten, Gebühren, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen. Die Allgemeinen Darlehensbedingungen sind für beide Vertragsparteien bindend und legen die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Darlehens fest.

  • amtlicher Lageplan: Ein amtlicher Lageplan ist eine offizielle Dokumentation, die die genaue Lage und Abgrenzung eines Grundstücks darstellt. Er wird in der Regel vom Katasteramt oder einer ähnlichen Behörde erstellt und dient als Grundlage für rechtliche und planerische Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Grundstück. Der amtliche Lageplan zeigt die genaue Lage des Grundstücks im Verhältnis zu seiner Umgebung und kann auch Informationen über vorhandene Gebäude, Grenzverläufe und öffentliche Wege enthalten.

  • Anderkonto: Ein Anderkonto ist ein spezielles Bankkonto, das von einem Treuhänder oder einer Treuhandgesellschaft geführt wird. Es dient dazu, Gelder zu halten, die nicht dem Eigentümer des Kontos gehören, sondern einer anderen Person oder Organisation zustehen. Anderkonten werden häufig bei Immobilientransaktionen oder anderen Geschäften verwendet, bei denen Gelder treuhänderisch verwaltet werden müssen, bis bestimmte Bedingungen erfüllt sind oder Transaktionen abgeschlossen werden.

  • Anschaffungskosten: Die Anschaffungskosten sind die Kosten, die für den Erwerb eines Vermögensgegenstandes anfallen. Sie umfassen nicht nur den Kaufpreis des Gegenstandes, sondern auch alle zusätzlichen Kosten, die mit dem Erwerb verbunden sind, wie beispielsweise Steuern, Gebühren, Provisionen und Transportkosten. Die Anschaffungskosten bilden die Grundlage für die Bewertung des Vermögensgegenstandes in der Bilanz und werden in der Regel über die Nutzungsdauer des Gegenstandes abgeschrieben.

  • Auflassung (§ 925 BGB): Die Auflassung ist ein Begriff aus dem deutschen Immobilienrecht gemäß § 925 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie bezeichnet die formelle Einigung über den Eigentumsübergang an einer Immobilie. Diese Einigung muss notariell beurkundet werden und ist ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags für Immobilien in Deutschland.

  • Auflassungsvormerkung: Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch auf Eigentumsübertragung für den Käufer einer Immobilie sichert. Sie wird eingetragen, nachdem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, aber bevor die eigentliche Eigentumsübertragung erfolgt. Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer vor möglichen Verfügungen über die Immobilie durch den Verkäufer bis zur tatsächlichen Eigentumsübertragung.

  • Aufteilungsplan: Ein Aufteilungsplan ist ein Plan, der die Aufteilung eines Grundstücks in mehrere eigenständige Einheiten darstellt. Dies kann beispielsweise bei der Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen oder bei der Parzellierung eines Grundstücks für den Verkauf einzelner Baugrundstücke der Fall sein. Der Aufteilungsplan zeigt die Grenzen der einzelnen Einheiten sowie gemeinschaftliche Bereiche und wird häufig für rechtliche und planerische Zwecke benötigt.

  • Auszahlung: Die Auszahlung bezeichnet die Übertragung von Geldmitteln von einem Konto auf ein anderes oder die Barauszahlung von Geldmitteln. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Kreditvergabe erfolgen, wenn der Kreditnehmer einen bestimmten Betrag vom Kreditgeber erhält, oder bei anderen Finanztransaktionen wie Gehaltszahlungen oder Versicherungsleistungen.

  • Auszahlungskurs: Der Auszahlungskurs ist der Kurs, zu dem Wertpapiere oder Währungen verkauft werden, im Gegensatz zum Kurs, zu dem sie gekauft wurden. Er gibt somit den aktuellen Marktpreis der Wertpapiere oder Währungen zum Zeitpunkt des Verkaufs an und kann von ihrem Anschaffungskurs abweichen.

  • Auszahlungsvoraussetzung: Die Auszahlungsvoraussetzung sind die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Auszahlung erfolgen kann. Dies kann beispielsweise die Vorlage bestimmter Dokumente, die Erfüllung bestimmter Vertragsbedingungen oder das Erreichen eines festgelegten Zeitpunkts sein, je nach Art der Transaktion oder des Vertrags.

  • Aval: Ein Aval ist eine Bürgschaftserklärung, mit der eine Bank die Zahlungsfähigkeit eines Kunden gegenüber einem Dritten garantiert. Es handelt sich um eine Form der Sicherheit, die in bestimmten Geschäftstransaktionen oder bei der Kreditvergabe eingesetzt wird, um das Ausfallrisiko zu verringern. Das Aval verpflichtet die Bank, für die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden gegenüber dem Dritten einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

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